Beratung in unserem Betreuungsverein

Vor dem Verfassen einer Vorsorge – Vollmacht oder Verfügung empfehlen wir Ihnen, sich beim Betreuungsverein der Diakonie in Krefeld (Westwall 40, Tel.: 02151 3632043) zu informieren. Im Vorfeld einer Beratung ist es ratsam, sich über die Inhalte des Beratungsgesprächs anhand der bei uns erhältlichen RuVer Broschüre „Ohnmacht ohne Vollmacht“  vorzubereiten (Siehe Vorbereitung).

Vor der Beratung geben wir  bereitwillig schon einige telefonische Informationen. Haben Sie sich für eine ausführliche Beratung entschieden, begrüßen wir sie gerne zum vereinbarten Termin im Gebäude der Diakonie.

Wir beraten Sie gerne und gründlich, aber nicht kostenlos. Ehrenamtliche Berater nehmen gerne eine Spende zur Unterstützung des Vereins entgegen, der hauptamtlich tätige Berater muss leider einen kostendeckenden  Pauschalbetrag  von z.Zt. 150,– EUR berechnen.

Wichtig für Sie ist es,  sich rechtzeitig um Vorsorgemaßnahmen zu kümmern, denn es ist auch schon vorgekommen, dass Angehörige eines dementen Familienmitgliedes angefragt haben, ob für diese noch eine Verfügung erstellt werden kann, was aber oft nicht möglich ist. Auf die Ausstellung einer Vollmacht ist gänzlich zu verzichten. Dagegen könnte eine Betreuungsverfügung oder eine Verfügung für den Todesfall womöglich noch verfasst werden. Wenn während der Beratung allerdings zu bemerken ist, dass  der zu Beratende nicht in der Lage ist, Fragen verständlich zu beantworten oder sich klar  zu äußern, können wir die Beratung leider nicht mit der gewünschten Verfügung abschließen.

Für unsere sehr gründliche Beratung sollten Sie  ca. 1 ½ bis 2 Stunden in Ihrem Terminplan einkalkulieren.

Ein gutes Gespräch setzt voraus, dass man sich ungestört unterhalten kann. Mit einem Getränk in angenehmer Atmosphäre beginnt die Beratung. Oft ist es so, dass unsere Gesprächspartner  von  negativen Erfahrungen aus ihrem Umfeld berichten und  daher der Entschluss gefasst wurde, selbst mit Verfügungen vorzusorgen. Zuerst wird meistens an die Patientenverfügung gedacht. Falls es unseren Gesprächspartnern noch nicht bekannt ist, weisen wir auf weitere Möglichkeiten der Vorsorge hin. Es kommt zu einem Gedanken- und Erfahrungsaustausch, wobei unsere Beraterrolle  neutral informierend ist. Wir bieten  Entscheidungshilfen an, z. B. folgende Gedanken oder Überlegungen:

  • Was verstehe ich unter einem menschenwürdigen Leben?
  • Was ist wichtiger: Lebensqualität oder Lebensdauer?
  • Welche Erfahrungen habe ich mit schweren Krankheiten und Tod gemacht?
  • Welche Bedeutung haben für mich Familie und Freunde?
  • Welche Bedeutung haben für mich Glaube und Religion?

Wir Berater haben aber immer Ihre Selbstbestimmung und Ihre allgemeine Entscheidungsfreiheit im Blickfeld und vergessen nicht , darauf hinzuweisen, dass dem Partner, sei es der mögliche zukünftige Betreuer oder Bevollmächtigte,  eine gewichtige Rolle bei der Umsetzung der Verfügung zufällt. Jeder  Ehe bzw. Lebens-Partner sollte jedoch seine Verfügungen selbstbestimmt aber  durchführbar und rücksichtsvoll formulieren.

Wir Berater vermitteln, und versuchen sicherzustellen, dass auch ein Partner mit anderer Meinung die Verfügungen akzeptieren und umsetzen wird. Selbstbestimmung braucht sowohl Selbstverantwortung als auch das Miteinander. In gesunden Tagen für sich und mit anderen gut überlegt vorzusorgen, hat oberste Priorität.

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