Vorbereitung

5 Schritte* Andere Berater*Ergebnis*Bedenken Sie

Fünf Schritte führen in der Regel zu Ihren Verfügungen:

  • Lesen Sie die Broschüre „Ohnmacht ohne Vollmacht“ und  machen Sie sich evtl. Notizen.
  • Überlegen Sie, wer im Notfall Ihre Interessen vertreten soll.
  • Vereinbaren Sie  einen Termin.
  • Führen Sie mit uns ein Beratungsgespräch in angenehmer Atmosphäre.
  • Die Verfügungen werden als Ergebnis des Beratungsgesprächs erstellt und an Sie ausgehändigt oder zugeschickt.

Zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch haben Sie die Möglichkeit, zuhause unsere zum System RuVer gehörende Broschüre ‘Ohnmacht ohne Vollmacht’ durchzulesen, persönliche Daten einzutragen und sich Notizen zu machen. In einem 1 bis 2-stündigen Einzelgespräch ermitteln fachkundige haupt – oder ehrenamtliche Berater gemeinsam mit Ihnen Ihre ganz persönlichen Wünsche. Dabei erfahren Sie auch, dass eine Patientenverfügung alleine nicht ausreicht und der Satz ‘Ich möchte nicht an Schläuchen hängen’ in einer Patientenverfügung nichts zu suchen hat und eine Vorsorgevollmacht und / oder eine Betreuungsverfügung unbedingt zur Vorsorge dazu gehören. Unsere Berater besprechen mit Ihnen jeden Textbaustein der Broschüre, weisen auf seine Bedeutung hin und steuern gegebenenfalls in Ihrem Beisein  den Ablauf des RuVer-Programms.

Ergebnis der Beratung

Nach der Beratung werden die mit Hilfe des Programms RuVer gefertigten Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen u.s.w. ohne Kreuzchen und in der korrekten Form der persönlichen Anrede sofort oder in wenigen Tagen ausgedruckt.  Als Ergänzung wird noch ein Deckblatt ausgefertigt, auf dem alle Verfügungen übersichtlich aufgelistet sind. Ein Begleitbrief erinnert Sie darüber hinaus noch an einige wichtige Punkte. Die Verfügungen werden an Sie übergeben bzw. zugeschickt.

Andere Berater bevorzugen andere Vorgehensweisen, z.B.:

1. Termin: Allgemeine Information,
2. Termin: Beratungsgespräch,
3. Termin: Erstellung der Verfügungen.

Bedenken Sie bitte :

der Verfügungsassistent und auch Ihr Berater nehmen Ihnen nicht die Verantwortung für den Inhalt der Verfügungen ab!

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